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Sprechdauer ca.
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¹ Webvideos paid: Paid bedeutet, dass für die Verbreitung des Videos Geld ausgegeben wird, damit es das Publikum unaufgefordert erreicht. Z.B. als PreRoll bei YouTube, Werbespot auf Instagram, Facebook o.ä. Aber auch Filme, die auf speziellen Unterseiten einer Website liegen, auf die in Werbespots hingewiesen wird (z.B. neues Modell eines Autoherstellers) gelten als paid.
² Webvideos non paid: Non Paid bedeutet, dass der Spot z.B. einfach auf YouTube oder die eigene Website hochgeladen, aber nicht beworben wird. Es wird also kein Geld dafür ausgegeben, dass das Video Zuseher erreicht.
Preise beinhalten bereits alle Studiokosten. Verwertungsrechte Werbespots: 1 Jahr ab Rechnungsdatum, alle anderen Angebote zeitlich unbegrenzt. Weitere Produktionen und Paketangebote gerne nach individueller Vereinbarung.
Alle Angaben netto. Stand: 1. Januar 2021.
Für kreative Dienstleistungen wird normalerweise eine Abgabe an die Künstlersozialkasse fällig. Diese beträgt derzeit 5% des Nettoauftragswertes und ist vom Auftraggeber unaufgefordert abzuführen.
Ausnahme: Für Zahlungen an juristische Personen (z.B. GmbH, UG, AG, e.V.) fällt keine Künstlersozialabgabe an. Die Rechnungsstellung für alle Sprecherdienstleistungen erfolgt im Namen der BrennerMedien GmbH. Alle Angebote sind daher für Sie frei von jeglichen KSK Abgaben.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter www.kuenstlersozialkasse.de.